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AGB - Geschäftspartner

1. Allgemeines:

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen bzw. Unternehmer und nicht für private Endverbraucher. Diese Verkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Besteller/Käufer, auch wenn sie bei späteren Verträgen (Angeboten/Auftragsbestätigungen) nicht erwähnt werden. Abweichungen hiervon –insbes. Die Geltung von Einkaufs- und Bezugsvorschriften des Bestellers -bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie bestätigen.

2. Lieferung:

2.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

2.2. Eine Haftung bei Lieferverzug infolge höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und Umstände. Die außerhalb unseres Willens liegen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner unter Ausschluss sonstiger Ansprüche berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs vom Vertrag zurückzutreten.

2.3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

2.4. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Teillieferungen innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen sind zulässig.

2.5. Bei Sonderanfertigungen (z. B. Werbung) behalten wir uns das Recht einer mengenmäßigen Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor. Sofern wir Sonderanfertigungen nach Mustern, Modellen Zeichnungen oder anderen Angaben eines Bestellers herstellen, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Schutzrechte entstehen, hat der Besteller in vollem Umfang Ersatz zu leisten.

2.6. Solange der Besteller mit einer fälligen Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

3. Preise, Preisänderungen

3.1. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Preisänderungen sind zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Sind die Preise höher als bei Vertragsabschluss und übersteigt die Preiserhöhung den zwischen Bestellung und Auslieferung erfolgten Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten nicht nur unerheblich, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurücktreten.

3.2. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3.3. Bei etwa vereinbarter, frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Bestellers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Besteller insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

4. Versand:

4.1. Die Versandart wird nach bestem Ermessen auf die frachtgünstigste Art bestimmt.

4.2. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Fracht, Porto und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.  Ab EUR 168,- Nettowarenwert (€ 200,--  incl. MwSt.) liefern wir verpackungsfrei; bei Lieferungen unter diesem Wert wird eine Pauschale für Versandkosten von EUR 4,50 berechnet.

4.3. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Abnahme:

5.1. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so sind wir befugt, wahlweise entweder die Leistung zu berechnen und Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern, oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Satzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

5.2.Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten.

6. Zahlung:

6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.

6.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung: deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.

6.3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

6.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

6.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

7. Gewährleistung:

7.1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bzgl. Beschaffenheit, Eigenschaften und Verwendungszweck hin unverzüglich zu untersuchen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Darauf hingewiesen wird, dass unsere sämtlichen Spielbälle mit einem neuartigen Plastikventil ausgestattet sind und sich daher nachpumpen lassen; schlappe Bälle könne also von jedem Kunden wieder aufgeblasen werden.

7.2. Unvermeidliche Größen- und Gewichtsdifferenzen, sowie Abweichungen in der Farbe und in der Ausführung unserer Artikel, die durch unbeeinflussbare Rohstofflieferungen verursacht werden, bilden keinen Grund zur Beanstandung.

7.3. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung uns sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

7.4. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen und Nachweisen, deren Prüfung vorbehalten bleibt, erhoben werden. Als mangelhaft bestandene Wate ist fracht- und spesenfrei zurückzusenden.

7.5. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung.

7.6. Für etwaige Ersatzlieferung gelten die gleichen Bedingungen.

7.7. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

8.2. Die aus dem Weiterverkauf unserer Ware entstehenden Forderung gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

8.3. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mittels Telefax oder mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

8.4. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

8.5. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8.6. Wird von uns nach Erhalt und Einlösung eines Schecks oder sonstiger Zahlungsmittel auf Wunsch des Käufers ein Finanzierungswechsel ausgestellt, den dieser akzeptiert, so erlöschen die Eigentumsvorbehaltsrechte frühestens dann, wenn der Wechsel durch den Käufer eingelöst wird.

9. Schadensersatz:

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Gleiches gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges:

10.1. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist  D-83052 Bruckmühl

10.2. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das für unseren Firmensitz zuständige Gericht anzurufen, nach unserer Wahl auch das Gericht am Sitz des Bestellers.

10.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

10.4. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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